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VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung und Unterlassungsanordnung bezüglich einer gärtnerischen Nutzung eines Ufergrundstücks; Auferlegbarkeit einer Pflicht zur Zulassung einer natürlichen Vegetationsentwicklung auf einem ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 3a B 255/03
Natur- und Landschaftsschutzrecht, Beschwerde (hier: abgelehnt), Duldenmüssen des …
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07
Die ungenutzten Grundflächen umfassen u.a. auch Ufer, Moore und Sümpfe (vgl. Kammer, Beschluss vom 4. Juli 2003 - 4 L 461/04 - OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 3A B 255/03 -, LKV 205, 414, jeweils m.w.N.).Damit sind Maßnahmen, die nur deshalb getroffen werden, um das Betretungsrecht der Allgemeinheit durch faktischen Ausschluss des Zugangs zu unterlaufen, nicht mehr geschützt (vgl. hierzu auch OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004, a.a.O.).
- BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als …
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07
Namentlich genügt sie dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 VwGO (vgl. zu den Anforderungen BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001-1 DB 26/01 - [...]; OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 3. September 2002 - 3 B 105/02 -, und vom 19. Dezember 2006 - 2 S 38.06 - ), weil vorliegend von dem Antragsgegner schlüssig und konkret die aus dessen Sicht wesentlichen Erwägungen dargetan sind, warum im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben sei, hinter das das Interesse der Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten habe. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1990 - 20 A 2218/89
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07
Es folgt hingegen aus § 44 Abs. 1 BbgNatSchG voraussichtlich kein Veränderungs- oder Beseitigungsverbot, so dass es einem Eigentümer oder Verfügungsberechtigten - wenn nicht andere Normen (wie beispielsweise ein förmlicher Natur- und Landschaftsschutz) eingreifen - unbenommen bleibt, die Örtlichkeit so zu verändern, dass einem Betretungsrecht nachträglich das sachliche Substrat genommen wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Dezember 1990 - 20 A 2218/89-, NuR 1993, 240; VG Arnsberg, Urteil vom 28. September 1994 - 1 K 7884/93 -, NWVBl. 1995, 192).
- VG Potsdam, 12.12.2007 - 4 K 2488/05
Verhandlungstermin zum Uferweg am Griebnitzsee
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07
Mit Blick auf die vorstehende Sachlage - die sich der Kammer aus den zu den anhängigen Klageverfahren (4 K 2488/05 u.a.) über die Frage der Belegenheit der Ufergrundstücke im Außenbereich bzw. das Bestehen von Betretungsrechten nach § 44 Abs. 1 BbgNatSchG übermittelten Fotodokumentationen sowie den in dem Ortstermin in diesen Sachen vom 18. August 2006 vom Berichterstatter getroffenen Feststellungen erschließt - erscheint gleichfalls als offen, ob die Annahme des Antragsgegners zutrifft, dass der hier im Eigentum der Antragsteller stehende Uferbereich freie Landschaft im Sinne des § 44 Abs. 1 Brandenburgischen Naturschutzgesetzes darstellt, und weiter, ob diese Flächen einem Betretungsrecht unterfallen. - BVerwG, 11.07.2002 - 3 B 105.02
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07
Namentlich genügt sie dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 VwGO (vgl. zu den Anforderungen BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001-1 DB 26/01 - [...]; OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 3. September 2002 - 3 B 105/02 -, und vom 19. Dezember 2006 - 2 S 38.06 - ), weil vorliegend von dem Antragsgegner schlüssig und konkret die aus dessen Sicht wesentlichen Erwägungen dargetan sind, warum im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben sei, hinter das das Interesse der Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten habe. - VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 26/07
Rechtswidrigkeit einer Anordnung auf Unterlassung der gärtnerischen Nutzung eines …
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07
Schließlich weist der Uferbereich auch jenseits des in diesem Verfahren bzw. der in den den Beteiligten bekannten Parallelsachen 4 L 25/07 und 4 L 26/07 in Rede stehenden Grundstücken namentlich im Bereich V. weite Abschnitte auf, in denen ersichtlich der Uferbereich nicht dem Selbstlauf der Vegetation überlassen worden ist, er vielmehr von Bewuchs weithin freigehalten blieb und zum Teil auch Ziergehölze aufweist. - VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 25/07
Ufergrundstücke am Griebnitzsee: Verwaltungsgericht gibt Eilanträgen gegen …
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07
Schließlich weist der Uferbereich auch jenseits des in diesem Verfahren bzw. der in den den Beteiligten bekannten Parallelsachen 4 L 25/07 und 4 L 26/07 in Rede stehenden Grundstücken namentlich im Bereich V. weite Abschnitte auf, in denen ersichtlich der Uferbereich nicht dem Selbstlauf der Vegetation überlassen worden ist, er vielmehr von Bewuchs weithin freigehalten blieb und zum Teil auch Ziergehölze aufweist. - VG Arnsberg, 28.09.1994 - 1 K 7884/93
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07
Es folgt hingegen aus § 44 Abs. 1 BbgNatSchG voraussichtlich kein Veränderungs- oder Beseitigungsverbot, so dass es einem Eigentümer oder Verfügungsberechtigten - wenn nicht andere Normen (wie beispielsweise ein förmlicher Natur- und Landschaftsschutz) eingreifen - unbenommen bleibt, die Örtlichkeit so zu verändern, dass einem Betretungsrecht nachträglich das sachliche Substrat genommen wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Dezember 1990 - 20 A 2218/89-, NuR 1993, 240; VG Arnsberg, Urteil vom 28. September 1994 - 1 K 7884/93 -, NWVBl. 1995, 192).
- VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 26/07
Rechtswidrigkeit einer Anordnung auf Unterlassung der gärtnerischen Nutzung eines …
Zum anderen weist der Uferbereich auch jenseits des in diesem Verfahren bzw. der in den den Beteiligten bekannten Parallelsachen 4 L 25/07 und 4 L 35/07 in Rede stehenden Grundstücken namentlich im Bereich V. weite Abschnitte auf, in denen ersichtlich der Uferbereich nicht dem Selbstlauf der Vegetation überlassen worden ist, er vielmehr von Bewuchs weithin freigehalten blieb und zum Teil auch Ziergehölze aufweist. - VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 25/07
Ufergrundstücke am Griebnitzsee: Verwaltungsgericht gibt Eilanträgen gegen …
Zum anderen weist der Uferbereich auch jenseits des in diesem Verfahren bzw. der in den den Beteiligten bekannten Parallelsachen 4 L 26/07 und 4 L 35/07 in Rede stehenden Grundstücken namentlich im Bereich V. weite Abschnitte auf, in denen ersichtlich der Uferbereich nicht dem Selbstlauf der Vegetation überlassen worden ist, er vielmehr von Bewuchs weithin freigehalten blieb und zum Teil auch Ziergehölze aufweist.